PHYSIOTHERAPIE
DEFINITION
Es handelt sich um eine Therapieform zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers.
Die Behandlungen werden von Physiotherapeuten durchgeführt, die speziell ausgebildet sind.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Orthopäden und Physiotherapeuten ist insbesondere in Hinblick auf die Rehabilitation nach orthopädischen Operationen und Sportverletzungen wichtig.
Beispielsweise ist die Physiotherapie nach künstlichem Gelenkersatz unerlässlich und entscheidend für die Funktion des neuen Gelenkes und somit auch die Patientenzufriedenheit.
VERORDNUNGSMODUS
Nach einer ärztlichen Untersuchung wird ein Verordnungsschein ausgestellt. Diesen Schein müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligen lassen, um einen Kostenersatz zu erhalten.
Am Ende der Physiotherapie schicken Sie den bewilligten Schein mit der Rechnung des Physiotherapeuten zur Krankenkasse und erhalten 20-30% (100% bei Privatversicherung) von Ihren Kosten retour.
KOSTENERSTATTUNG
Sie haben die Möglichkeit den Verordnungsschein persönlich zur Kasse zu bringen oder diesen auch mit der Bitte um Bewilligung per Fax zu senden.
NÖGKK: | Fax 05 0899 6581 | www.noegkk.at |
WGKK: | Fax 01 602 46 13 | www.wgkk.at |
BVA: | Fax 05 0405 22900 | www.bva.at |
KFA: | Fax 01 4043699 46863 | www.kfa.co.at |
SVA: | Fax 05 0808 9129 | www.svagw.at |
THERAPEUTIN
Dipl. Physiotherapeutin Nina Hofmeister
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